Fleppen mit 15 ???
[Fleppen mit 15 ???]

Position der LVW Thür. e.V. zu Altersabsenkung in Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre

 

Die Landesverkehrswacht Thüringen e.V. spricht sich gegen die Herabsetzung des Mindestalters für die künftige Klasse AM auf 15 Jahre aus.

Im Folgenden unsere Argumentation, die unsere Position unterstreicht:

Am 19.01.2013 wird die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft treten. Sie sieht unter anderem die Einführung einer neuen Führerscheinklasse AM vor, die zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge umfasst. Die Klasse AM entspricht den bisherigen Klassen M und S, die in Deutschland mit 16 Jahren erworben werden können.

Das Mindestalter für AM wird von der EU auf 16 Jahre festgelegt. Die Mitgliedsstaaten können jedoch davon abweichen. Der den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorbereitete Entwurf vom 01. Juli 2010 sieht vor, das Mindestalter für die künftige Klasse AM auf 15 Jahre festzulegen. Angesichts der hohen Unfallzahlen von Jugendlichen mit schnelleren motorisierten Zweirädern ist eine Absenkung des Mindestalters bedenklich. Überdurchschnittlich häufig verunglücken die Heranwachsenden mit motorisierten Zweirädern. Aus den Daten der Unfallforschung geht hervor, dass das Unfallrisiko umso höher ist, je früher zum ersten Mal ein Moped benutzt werden darf.

Entwicklungspsychologie

Nach den Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie sind Gefahrenwahrnehmung, Präventionsverständnis und Konzentrationsfähigkeit erst im Alter von 14 Jahren voll ausgebildet. Allerdings verfügen Jugendliche in diesem Alter noch nicht über Erfahrungen mit diesen neuen Fähigkeiten, und die einsetzende Pubertät stellt ein weiteres Hemmnis dar. In der Pubertät sind Jugendliche sehr stark auf sich bezogen. Frau Prof. Limbourg von der Universität Duisburg-Essen nennt dies den jugendlichen Egozentrismus, der den Blick für die realistische Einschätzung von Problemen und Gefahren verstellt. Viele 15-Jährige sind aufgrund ihres Entwicklungsstandes bei der Nutzung schnellerer Motorfahrzeuge äußerst risikofreudig. Bei den 16-Jährigen relativiert sich, parallel zum Abklingen der Pubertät, dieses enorm risikoorientierte und gefährliche Verhalten. Aber auch bei realistischer Gefahreneinschätzung beziehen Jugendliche das Risiko typischerweise nicht auf sich selbst, sondern nur auf Andere. Diese Aspekte der Entwicklungspsychologie sprechen daher eher gegen eine Herabsetzung des Mindestalters bei der Verkehrsteilnahme mit schnelleren Fahrzeugen.

Da ebenfalls zu vermuten steht, dass die neue Führerscheinklasse AM ab dem 15. Lebensjahr eine wesentlich höhere Akzeptanz als heute erhalten würde, gehen wir auch aus diesem Grund von einer deutlichen Erhöhung der Unfallzahlen jugendlicher Verkehrsteilnehmer aufgrund der höheren Geschwindigkeit aus.

Erwerb der Mofaprüfbescheinigung

Die entwicklungspsychologischen Gegebenheiten begründen nach Ansicht der BASt eine intensive schulische Verkehrserziehung. Der schulische Mofakurs ist nach wie vor die wichtigste Verkehrserziehungsmaßnahme an Schulen im Sekundarbereich. Die BASt hatte in der Vergangenheit die Wirksamkeit der schulischen Ausbildung im Vergleich zu anderen Ausbildungsformen in einer ausführlichen Studie als positiv beurteilt. Sie stellte fest, dass sich die Teilnehmer an (schulischen) Mofakursen als regelbewusster, verkehrsangepasster und sicherheitsorientierter erweisen, während die Nicht-Teilnehmer mofazentrierter sind, sich als sportlich-versierte Fahrer verstehen und sich folglich sorgloser und riskanter im Verkehr verhalten. Den Kursteilnehmern werden unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vor allem drei Vorteile zugeschrieben: Sie fahren im Straßenverkehr defensiver und disziplinierter, ihre Mofas überschreiten seltener die festgesetzte Höchstgeschwindigkeit und sie sind weniger an Unfällen beteiligt.

Diese Feststellungen treffen sich mit den Erfahrungen der Deutschen Verkehrswacht. Sie sind nach wie vor absolut zutreffend, zumal sich an den Durchführungsmodalitäten der Kurse seit der Veröffentlichung der BASt-Studie im Grundsatz nichts verändert hat. Eine langsame und abgestufte Heranführung der Jugendlichen an den motorisierten Straßenverkehr, auch unter Mitwirkung der Schulen, erscheint nach wie vor sinnvoll. Auch die Deutsche Verkehrswacht spricht sich gegen die Herabsetzung des Mindestalters für die künftige Klasse AM auf 15 Jahre aus.