Geschichte

Die Deutsche Verkehrswacht e.V. wurde am 3. November 1924 in Berlin gegründet und hat sich seitdem für die Förderung der Verkehrssicherheit und die Verhütung von Verkehrsunfällen eingesetzt. Während der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 war die Organisation verboten. Am 13. Dezember 1950 wurde sie als Bundesverkehrswacht e.V. neu gegründet und wenig später in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Nach dem Beitritt der DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz galt die Satzung des Verbandes auch für die neuen Bundesländer, einschließlich Thüringen. Bereits in den 1920er Jahren gab es in Thüringen aktive Verkehrswachten, unter anderem in Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Jena, Nordhausen und Weimar. Schon damals lag der Fokus der Verkehrswacht-Arbeit auf Kindern, Fußgängern, Radfahrern und Handwagenführern. Verkehrswachtleute führten unter anderem Richter- und Behördenfahrten durch, gaben Verkehrsunterricht an Schulen und griffen bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften ein.

Die Landesverkehrswacht Thüringen blickt seit 1990 auf eine lange Geschichte des Engagements für die Verkehrssicherheit zurück. Durch ihre vielfältigen Aktivitäten und Initiativen hat sie einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit auf Thüringens Straßen geleistet und dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Bedeutung von Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung in der Region zu schärfen. Die Organisation wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Förderung der Verkehrssicherheit in Thüringen spielen und ihre Aktivitäten kontinuierlich anpassen und erweitern, um den sich ändernden Bedürfnissen und Herausforderungen im Bereich der Verkehrssicherheit gerecht zu werden. In enger Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendverkehrsschulen, Polizei, DEKRA, TÜV, Unfallkasse und ÖPNV sowie anderen Organisationen und Institutionen setzt die Landesverkehrswacht Thüringen auf Präventionsmaßnahmen, Aufklärung und gezielte Verkehrserziehung. Diese gemeinsamen Anstrengungen ermöglichen eine ganzheitliche Herangehensweise an die Verkehrssicherheit und gewährleisten, dass die verschiedenen Aspekte der Sicherheit auf dem Schulweg und im allgemeinen Straßenverkehr berücksichtigt werden.